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Der Weg zur Psychotherapie
Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, dann können Sie sich direkt an einen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten wenden. Die Kosten der Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch den privaten Kassen übernommen.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit anerkannten "Richtlinienver- fahren" sind die Verhaltenstherapie, die Analytische Psychotherapie sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psycho- therapie. Die privaten Krankenkassen übernehmen z.T. auch die Kosten anderer Therapieverfahren. Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.
Sie haben die Möglichkeit insgesamt 5 Probesitzungen (so genannte proba- torische Sitzungen) in Anspruch zu nehmen - diese können Sie auch bei unterschiedlichen Therapeuten durch- führen.
Eine Therapiesitzung umfasst dabei jeweils 50 Minuten. Erst nach den Probe- sitzungen wird dann ggf. ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Zu jedem Erstgespräch sowie bei fort- laufender Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals muss die Ver- sichertenkarte vorgelegt werden.
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